Im Februar 2010 hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass PoliScan ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist (IV-5 Ss-OWI 206/09-(OWi) 178-09 I).
Dieses Urteil war für uns ausschlaggebend, auch dieses Messsystem unseren Kunden anzubieten.
Messungen erfolgen mittels eines Lasers
Digitale Beweisführung
Kurvenmessungen sind erlaubt
Kein aufmerksamer Messbetrieb vorgeschrieben
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Messgerät 1 ist im Heck eines VW-Caddy eingebaut. Die Messung erfolgt aus dem Fahrzeug heraus bei geschlossener Heckklappe. Messgerät 2 ist in der Front des Fahrzeugs verbaut. Es wird durch die Frontscheibe gemessen.
Die Messgeräte können komplett aus dem Fahrzeug herausgenommen werden. Eine Kabelverbindung zum Messfahrzeug ist nicht nötig.
Ein Messgerät kann völlig autonom im Messanhänger (Enforcement-Trailer) betrieben werden. Die Laufzeit beträgt ca. 10 Tage und kann durch einen Wechsel der Batterien beliebig verlängert werden.
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