Im Februar 2010 hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass PoliScanSpeed ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist (IV-5 Ss-OWI 206/09-(OWi) 178-09 I). Dieses Urteil war für uns ausschlaggebend, auch dieses Messsystem unseren Kunden anzubieten.
Zum Messsystem:
Messungen erfolgen mittels eines Lasers
digitale Beweisführung
Kurvenmessungen sind erlaubt
kein aufmerksamer Messbetrieb vorgeschrieben
Aufbaumöglichkeiten
1) Aus dem Fahrzeug heraus
Messgerät 1 ist im Heck eines VW-Caddy eingebaut. Die Messung erfolgt aus dem Fahrzeug heraus bei geschlossener Heckklappe. Messgerät 2 ist in der Front des Fahrzeugs verbaut. Es wird durch die Frontscheibe gemessen.
2) Aufbau abgesetzt vom Fahrzeug
Die Messgeräte können komplett aus dem Fahrzeug herausgenommen werden. Eine Kabelverbindung zum Messfahrzeug ist nicht nötig.
3) Im Enforcement-Trailer
Ein Messgerät kann völlig autonom im Messanhänger (Enforcement-Trailer) betrieben werden. Die Laufzeit beträgt ca. 10 Tage und kann durch einen Wechsel der Batterien beliebig verlängert werden.
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